Sie benötigen medizinische Behandlungspflege? Wir helfen.

Behandlungspflege – ein sperriger Begriff, den viele Menschen nicht einordnen können. Es handelt sich um medizinische Maßnahmen, die vom Arzt verordnet werden und einen Teilbereich der häuslichen Krankenpflege darstellen. Können Betroffene diese zu Hause nicht selbst durchführen, haben Sie einen Anspruch darauf.

Wenn Sie Patient, pflegebedürftig oder pflegender Angehörige sind, melden Sie sich bei uns! Wir beraten Sie gern zu den Leistungen der häuslichen Krankenpflege und unterstützen Sie bei den Formalitäten mit Ihrem Arzt und der Krankenkasse.

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Behandlungspflege zu erhalten?

Sie haben Anspruch auf Behandlungspflege,

  • wenn ein Krankenhausaufenthalt nicht durchgeführt oder durch die Behandlungspflege vermieden oder verkürzt werden kann,
  • direkt im Anschluss an eine ambulante oder stationäre Krankenhausbehandlung,
  • bei schwerer Erkrankung oder erheblicher Verschlechterung einer bestehenden Krankheit.

Zweite Voraussetzung für die Genehmigung durch die Krankenkasse ist, dass der Patient selbst oder ein anderes Haushaltsmitglied die Maßnahme nicht durchführen kann.

Die Vorgehensweise: So erhalten eine Verordnung für Behandlungspflege.

Wenn feststeht, dass Sie oder Ihr Angehöriger die Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich an den zuständigen Arzt. Dieser stellt Ihnen eine Verordnung für die Behandlungspflegeleistungen aus. Mit dieser können Sie nun einen Pflegedienst beauftragen. Die Dauer der Verordnung ist zunächst zeitlich begrenzt und kann bei Bedarf verlängert werden. Handelt es sich bei der Ursache um eine chronische Erkrankung, zum Beispiel Demenz, können Patienten davon ausgehen, dass sie die Leistungen dauerhaft erhalten.

Welche medizinischen Tätigkeiten werden übernommen?

Die Behandlungspflege beinhaltet unter anderem die Gabe von Medikamenten, Messung von Vitalwerten wie Blutdruck und Blutzucker, das Verabreichen von Spritzen oder der Wechsel von Wundverbänden. Auch weniger alltägliche Verrichtungen, zum Beispiel Stoma- und Katheterpflege oder Portversorgung, werden von Pflegediensten durchgeführt. Eine fachgerechte Durchführung wird durch den Einsatz von Pflegefachkräften gewährleistet.

Tablettenversorgung in der Behandlungspflege - [company.name]
Blutdruckmessung in der Behandlungspflege - [company.name]

Welche Kosten kommen auf Patienten zu?

Mit dem Erhalt und der Genehmigung der Verordnung für häusliche Krankenpflege übernimmt die Krankenkasse des Betroffenen den Großteil der anfallenden Kosten. Die Abrechnung erfolgt durch den Pflegedienst direkt mit der zuständigen Krankenkasse. Patienten, die älter als 18 Jahre sind, müssen eine Zuzahlung von 10 % der Kosten tragen. Die Dauer der Kostenbeteiligung ist auf 28 Tage begrenzt. Zudem gibt es eine Deckelung auf 10 Euro pro Tag und Verordnung. 

Pflegegrad und Pflegegeld: Was gilt es zu beachten?

Im Dschungel der Sozialgesetzgebung kommt es bei Betroffenen immer wieder zu Verunsicherung. Diese Bedenken können wir zerstreuen. Ein bestehender Pflegegrad oder der Bezug von Pflegegeld ändert nichts an den gesetzlichen Vorschriften. Um medizinisch notwendige Leistungen, zum Beispiel die Gabe von Medikamenten, durch einen Pflegedienst zu erhalten, muss kein Pflegegrad vorliegen. Das Pflegegeld ist zur Kostendeckung nicht vorgesehen.

Unsere Pflegefachkräfte zeichnen sich durch jahrelange Erfahrung, Expertise und Einsatzbereitschaft aus. Wir unterstützen Sie gern bei der Behandlungspflege zu Hause, um zukünftige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

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Auszug unserer Leistungen der Behandlungspflege

  • Medikamentestellen-/ Gabe
  • Blutzuckerkontrolle und Verabreichen von Insulininjektion
  • Wundversorgung und Wundmanagement
  • Kompressionsverbände
  • Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck-/ Puls-/ Temperaturmessung)
  • Portversorgung
  • Künstliche Ernährung
  • Injektion aller Art (subcutan, intramuskulär)
  • Stomapflege
  • Katheterpflege